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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §79 Abs5;Rechtssatz
Schon aus § 79 Abs. 5 BDG 1979 folgt die Gleichstellung von Kuraufenthalten und Krankenständen, zumal auch die Auswirkungen beider Abwesenheiten vom Dienst auf die Einsatzfähigkeit und Selbstorganisation und damit für die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt identisch sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001120147.X02Im RIS seit
13.10.2005