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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §18a Abs1;Rechtssatz
Für ein Verständnis des Gesetzes dahin, dass auch Zeiten der Selbstversicherung nach § 18a ASVG oder einer anderen Art der Selbstversicherung unter § 53 Abs. 2 lit. l PG 1965 fallen sollten, gibt es keine Grundlage (vgl. E 17. Februar 1993, 92/12/0044, betreffend eine angestrebte Anrechnung von Zeiten freiwilliger Weiterversicherung nach dem ASVG). Es ist nicht erkennbar, aus welchen Gründen die Anrechnung von Zeiten nach § 18a ASVG anders zu beurteilen wäre. Der VwGH hat vor dem Hintergrund des weiteren Gestaltungsspielraums des Pensionsgesetzgebers keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Auslegung des § 53 Abs. 2 lit. l PG 1965.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120166.X03Im RIS seit
07.10.2005