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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/04/0050 E 13. September 1988 RS 3Stammrechtssatz
Für die Annahme von Erschwerungsgründen ist die Dauer der unbefugten Gewerbeausübung nicht jedoch die Dauer des Verwaltungsverfahrens von Bedeutung.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:1988040051.X03Im RIS seit
12.10.2006