RS Vwgh 2005/9/13 88/04/0051

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Veröffentlicht am 13.09.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/04/0050 E 13. September 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Annahme von Erschwerungsgründen ist die Dauer der unbefugten Gewerbeausübung nicht jedoch die Dauer des Verwaltungsverfahrens von Bedeutung.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:1988040051.X03

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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