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53 WirtschaftsförderungNorm
GSVG 1978 §25 Abs1;Rechtssatz
Wie der VwGH im Hinblick auf die sich aus der Einbringung eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft nach § 8 Abs. 3 Strukturverbesserungsgesetz (durch Aufwertung bestimmter Buchwerte auf höhere Teilwerte) ergebenden Gewinne ausgesprochen hat, ist die Frage, ob es sich bei Einkünften nach dem Einkommensteuergesetz um "real erwirtschaftete Einkünfte" handelt, nicht relevant. Einkünfte, die zu den für die Bemessung der Einkommensteuer maßgeblichen Einkünften zählen, sind, sofern die sonstigen Voraussetzungen des § 25 Abs. 1 GSVG vorliegen, nach dieser Bestimmung für die Ermittlung der Beitragsgrundlage heranzuziehen (Hinweis 25. September 1990, Zl. 88/08/0296).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080146.X01Im RIS seit
30.11.2005Zuletzt aktualisiert am
17.11.2014