RS Vwgh 2005/9/14 2004/04/0165

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Veröffentlicht am 14.09.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §81 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Auswirkungen der zu genehmigenden Betriebsanlage bzw. der zu genehmigenden Änderung einer genehmigten Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, d.h. am belastendsten sind.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040165.X01

Im RIS seit

18.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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