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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Auswirkungen der zu genehmigenden Betriebsanlage bzw. der zu genehmigenden Änderung einer genehmigten Betriebsanlage sind unter Zugrundelegung jener Situation zu beurteilen, in der die Immissionen für die Nachbarn am ungünstigsten, d.h. am belastendsten sind.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040165.X01Im RIS seit
18.10.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015