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E1ENorm
11997E028 EG Art28;Rechtssatz
Im Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01,
"Deutscher Apothekerverband", hatte der EuGH entschieden, dass
"ein ... nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln,
die in dem betreffenden Mitgliedsstaat ausschließlich in Apotheken
verkauft werden dürfen, ... eine Maßnahme gleicher Wirkung im
Sinne von Artikel 28 EG darstellt", und dass "Artikel 30 EG ...
geltend gemacht werden kann, um ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, zu rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft". Weiters hat er ausgesprochen, dass "Artikel 30 EG dagegen nicht geltend gemacht werden kann, um ein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht verschreibungspflichtig sind, zu rechtfertigen".
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0322 Deutscher Apothekerverband VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001040213.X01Im RIS seit
13.10.2005Zuletzt aktualisiert am
16.12.2011