RS Vwgh 2005/9/14 2001/04/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.2005
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Index

E1E
E6J
50/01 Gewerbeordnung
59/04 EU - EWR

Norm

11997E028 EG Art28;
11997E030 EG Art30;
62001CJ0322 Deutscher Apothekerverband VORAB;
GewO 1994 §50 Abs2;

Rechtssatz

Im Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01,

"Deutscher Apothekerverband", hatte der EuGH entschieden, dass

"ein ... nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln,

die in dem betreffenden Mitgliedsstaat ausschließlich in Apotheken

verkauft werden dürfen, ... eine Maßnahme gleicher Wirkung im

Sinne von Artikel 28 EG darstellt", und dass "Artikel 30 EG ...

geltend gemacht werden kann, um ein nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat ausschließlich in Apotheken verkauft werden dürfen, zu rechtfertigen, soweit dieses Verbot verschreibungspflichtige Arzneimittel betrifft". Weiters hat er ausgesprochen, dass "Artikel 30 EG dagegen nicht geltend gemacht werden kann, um ein absolutes Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln, die in dem betreffenden Mitgliedsstaat nicht verschreibungspflichtig sind, zu rechtfertigen".

Gerichtsentscheidung

EuGH 62001J0322 Deutscher Apothekerverband VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001040213.X01

Im RIS seit

13.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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