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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die Beurteilung, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Immissionen eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Z. 1 und 2 GewO 1994 bewirken, hängt nicht von der Flächenwidmung der betroffenen Grundstücke ab (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 560 f, dargestellte Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040131.X06Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017