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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
§ 49 Abs. 3 Z. 18 lit. a ASVG sieht eine Höchstgrenze der beitragsfreien Aufwendungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer für jeden einzelnen Dienstnehmer pro Jahr vor. Der VwGH hat daraus geschlossen, dass es sich um "getätigte Aufwendungen" handeln müsse, die grundsätzlich als Entgelt aus dem Dienstverhältnis aufgefasst werden können, auf die also die im § 49 Abs. 1 und 2 ASVG enthaltenen Begriffsmerkmale zutreffen (Hinweis E 22.10.1991, 86/08/0187). Entscheidend ist somit, ob dem Dienstnehmer ein Rechtsanspruch auf die Aufwendungen des Dienstgebers zusteht.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080121.X03Im RIS seit
24.10.2005Zuletzt aktualisiert am
22.04.2009