RS Vwgh 2005/9/14 2004/04/0079

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Veröffentlicht am 14.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §77 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Gesetz stellt bei Normierung der Genehmigungsvoraussetzungen auf die Auswirkungen der Betriebsanlage ab, die von der errichteten und betriebenen Anlage ausgehend auf die Umgebung, insbesondere die Nachbarn samt ihrem Eigentum und ihren dinglichen Rechten voraussichtlich einwirken (Hinweis auf das E vom 29.5.2002, Zl. 2001/04/0104, und die dort zitierte Vorjudikatur). Nur durch den Betrieb der Betriebsanlage kann es somit zu einer im Sinn des § 77 Abs. 1 i.V.m. § 74 Abs. 2 Z. 1 GewO 1994 relevanten Gefährdung einer Dienstbarkeit kommen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040079.X01

Im RIS seit

13.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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