RS Vwgh 2005/9/14 2004/04/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.2005
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §81 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.1998, Zl. 97/04/0139, und die dort zitierte Vorjudikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040131.X01

Im RIS seit

14.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten