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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/04/0065 E 19. März 2003 RS 1Stammrechtssatz
Nicht die einzelnen Maschinen, Geräte oder die beim Betrieb vorkommenden Tätigkeiten bilden den Gegenstand der behördlichen Genehmigung, sondern die gesamte gewerbliche Betriebsanlage, die eine Einheit darstellt (Hinweis auf das E vom 17.3.1998, Zl. 97/04/0139, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004040131.X01Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017