RS Vwgh 2005/9/14 2004/04/0079

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Veröffentlicht am 14.09.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §77 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Frage der Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit auf der Liegenschaft haftenden (dinglichen oder obligatorischen) privaten Rechten bildet keinen Gegenstand des gewerberechtlichen Genehmigungsverfahrens. Ob die Errichtung der Betriebsanlage unter den Gesichtspunkten der bestehenden privatrechtlichen Rechtsverhältnisse zulässig ist, ist vielmehr eine ausschließlich in die Zuständigkeit der Zivilgerichte fallende Frage des privaten Rechts.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040079.X02

Im RIS seit

13.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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