RS Vwgh 2005/9/15 2004/07/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
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Index

L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §11 Abs6;
AWG NÖ 1992 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0038 E 15. Juli 1999 RS 4

Stammrechtssatz

Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß Müll an, auch wenn das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird (Hinweis E 28.3.1996, 95/07/0197).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070110.X01

Im RIS seit

18.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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