RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15102030
E3L E15103030
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung
81/01 Wasserrechtsgesetz
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

32000L0076 Abfallverbrennungs-RL;
AbfallverbrennungSammelV 2002;
AVV 2002;
AWG 1990 §29 Abs1 Z3;
AWG 1990 §29 Abs3a Z1;
AWG 1990 §29 Abs3a;
EURallg;
VwGG §34 Abs1 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Genehmigung einer Abfallbehandlungsanlage gemäß § 29 Abs 1 Z 3 iVm Abs 3a AWG 1990 besteht kein absolutes Recht auf Emissionsminimierung. Der Betreiber einer Abfallbehandlungsanlage hat die Grenzwerte einzuhalten. Einen Anspruch darauf, dass der Betreiber die Grenzwerte nicht "ausschöpft", haben die beschwerdeführenden Parteien nicht. Hier wurde mit einer Auflage des Genehmigungsbescheides ein Emissionsgrenzwert für Dioxine und Furane von 0,1 ng/m3 vorgesehen. Dieser Grenzwert entspricht der Richtlinie 2000/76/EG des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Abfallverbrennungs-RL) und der zu ihrer Umsetzung erlassenen Abfallverbrennungsverordnung (AVV), BGBl. II Nr. 389/2002. Ein Anspruch auf eine Herabsetzung der Dioxinemissionen unter diesen Grenzwert besteht nicht. Entscheidend ist, dass durch die Emission von Dioxinen und Furanen keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten ist.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X02

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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