RS Vwgh 2005/9/15 2005/07/0071

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Veröffentlicht am 15.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §42 Abs1;
VwRallg;
WRG 1959 §15 Abs1;

Rechtssatz

Der Anspruch des Fischereiberechtigten auf Vorschreibung von ihm begehrter Maßnahmen zum Schutz der Fischerei bzw. auf eine Entschädigung besteht - bei Zutreffen der sonstiger Voraussetzungen - nur dann, wenn er rechtzeitig iSd § 42 Abs. 1 AVG entsprechende Einwendungen erhoben hat.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005070071.X11

Im RIS seit

13.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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