RS Vwgh 2005/9/15 2004/07/0110

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Veröffentlicht am 15.09.2005
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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §11 Abs6;
AWG NÖ 1992 §28 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei Festlegung des Abfuhrplanes der Gemeinde ist ebenso wenig wie bei der Zuteilung eines Müllgefäßes eine konkrete Erhebung des in jedem Haushalt anfallenden Mülls anzustellen (Hinweis E 23. Mai 1996, 95/07/0091). Für eine solche verwaltungstechnisch und kostenmäßig aufwändige Anordnung findet sich in den Bestimmungen des NÖ AWG 1992 keinerlei Anhaltspunkt (Hinweis E 29. Juni 2000, 2000/07/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070110.X02

Im RIS seit

18.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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