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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG NÖ 1992 §11 Abs6;Rechtssatz
Bei Festlegung des Abfuhrplanes der Gemeinde ist ebenso wenig wie bei der Zuteilung eines Müllgefäßes eine konkrete Erhebung des in jedem Haushalt anfallenden Mülls anzustellen (Hinweis E 23. Mai 1996, 95/07/0091). Für eine solche verwaltungstechnisch und kostenmäßig aufwändige Anordnung findet sich in den Bestimmungen des NÖ AWG 1992 keinerlei Anhaltspunkt (Hinweis E 29. Juni 2000, 2000/07/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070110.X02Im RIS seit
18.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008