RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.2005
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs3a;
GewO 1994 §74 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X01

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten