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50/01 GewerbeordnungNorm
AWG 1990 §29 Abs3a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/04/0073 E 15. Oktober 2003 RS 2Stammrechtssatz
Immissionen als Folge des Fahrens (selbst mit Betriebsfahrzeugen) auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr, die keinen Teil der Betriebsanlage bilden, können nicht der Betriebsanlage zugerechnet werden (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 519 f, dargestellte hg. Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X01Im RIS seit
04.10.2005Zuletzt aktualisiert am
14.07.2016