RS Vwgh 2005/9/15 2003/07/0025

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Veröffentlicht am 15.09.2005
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §29 Abs1;
AWG 1990 §29;

Rechtssatz

Der "Änderungstatbestand" des § 29 AWG 1990 kommt bezieht sich auf eine Änderung einer bereits genehmigten Anlage. (Hier: Ein solcher Fall liegt hier aber insofern nicht vor, weil die erteilte Genehmigung der Ersatz für die nur befristet erteilte Versuchsbetriebsgenehmigung ist.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003070025.X06

Im RIS seit

04.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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