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98/04 WohnungsgemeinnützigkeitNorm
WGG 1979 §1 Abs2;Rechtssatz
Die Gewinnausschüttungsbeschränkung des § 10 WGG 1979 gehört als Element des Grundsatzes der Vermögensbindung zu den tragenden rechtlichen und wirtschaftlichen Prinzipien des gemeinnützigen Wohnungswesens (vgl. Korinek u.a., WGG, Kommentar und Handbuch, Loseblattausgabe, FN 1 zu § 10 WGG 1979); nach § 1 Abs. 2 WGG 1979 haben die dort genannten Bauvereinigungen ihr Vermögen der Erfüllung der Aufgaben des Wohnungsgemeinnützigkeitswesens zu widmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050093.X01Im RIS seit
24.10.2005