RS Vwgh 2005/9/20 2003/05/0093

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Veröffentlicht am 20.09.2005
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Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

WGG 1979 §1 Abs2;
WGG 1979 §10 ;
WGG 1979 §10 Abs4;

Rechtssatz

Die Gewinnausschüttungsbeschränkung des § 10 WGG 1979 gehört als Element des Grundsatzes der Vermögensbindung zu den tragenden rechtlichen und wirtschaftlichen Prinzipien des gemeinnützigen Wohnungswesens (vgl. Korinek u.a., WGG, Kommentar und Handbuch, Loseblattausgabe, FN 1 zu § 10 WGG 1979); nach § 1 Abs. 2 WGG 1979 haben die dort genannten Bauvereinigungen ihr Vermögen der Erfüllung der Aufgaben des Wohnungsgemeinnützigkeitswesens zu widmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050093.X01

Im RIS seit

24.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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