RS Vwgh 2005/9/20 2003/05/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53;
AVG §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/05/0096 E 19. Februar 1991 RS 2

Stammrechtssatz

Auch unter dem Gesichtspunkt des § 7 AVG bestehen keine Bedenken dagegen, daß die belangte Behörde den in erster Instanz tätig gewesenen Amtssachverständigen zum Berufungsvorbringen der Beschwerdeführerin befragt und sich in ihrer Entscheidung auf das Ergebnis dieser Befragung gestützt hat.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003050192.X03

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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