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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §362;Rechtssatz
Die Baufreiheit ist bezüglich Einfriedungs- und Stützmauern durch die gesetzliche Regelung und den bestehenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eindeutig beschränkt. Nur im Falle des Fehlens gesetzlicher Beschränkungen und von Zweifeln bei Auslegung bestehender gesetzlicher Beschränkungen ist im Sinne einer Hintanhaltung einer unverhältnismäßigen und überschießenden Eigentumsbeschränkung von einer Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen und dem Flächenwidmungsplan auszugehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Juni 1995, Zl. 94/05/0172).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003050193.X04Im RIS seit
26.10.2005Zuletzt aktualisiert am
16.07.2013