RS VwGH Erkenntnis 2005/09/20 2003/05/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

In  welcher Zusammensetzung die Bauoberbehörde entschieden hat, muss aus der schriftlichen Ausfertigung des Bescheides nicht erkennbar sein (vgl. das hg. Erkenntnis vom 31. März 2005, Zl. 2004/05/0118).

Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters Rechtmäßigkeit behördlicher Erledigungen
Im RIS seit
26.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten