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L70707 Theater Veranstaltung TirolNorm
VeranstaltungsG Tir 1982 §25 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit der Bestrafung eines Verstoßes gegen § 25 Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982 soll auch eine dadurch entstandene erhöhte Gefährdung im Vermögen von Spielern hintangehalten werden. Das Tiroler Veranstaltungsgesetz 1982 beabsichtigt nämlich auch, den Spieltrieb im Interesse des Einzelnen und der Gemeinschaft in geordnete Bahnen zu lenken. Die Normierung verbotener Spiele hat als wesentliche Zielsetzung den Schutz des einzelnen Spielers vor Augen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050230.X02Im RIS seit
19.10.2005