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77 Kunst KulturNorm
DMSG 1923 §1 Abs2 idF 1999/I/170;Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung der von einer Unterschutzstellung und Nichterteilung einer Ausfuhrbewilligung nach dem DMSG betroffenen Zeichnung von Gustav Klimt im Sinne des § 1 Abs. 2 DMSG liegt vor, weil dieses Denkmal über ähnliche Objekte seiner Bedeutung deutlich hinausragt: Die Zeichnung stellt einen künstlerischen Höhepunkt unter den Studien für das Gemälde "Der Kuss" dar, und es ist eine besondere dokumentarische Bedeutung dieser Zeichnung hinsichtlich der Entstehungsgeschichte des Gemäldes gegeben. Dazu zählen die von der endgültigen Gestaltung abweichende Komposition und das besondere Monogramm.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090196.X01Im RIS seit
20.10.2005