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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/14/0123 E 5. Juli 2004 RS 2Stammrechtssatz
Der Wert einer Konzession ist im Schätzungswege zu ermitteln und unterliegt damit der einer jeden Schätzung immanenten Bandbreite.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130214.X06Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
25.06.2009