RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006

Rechtssatz

Ein fristgerecht im Sinne des § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erlassener Einleitungsbeschluss erwächst mangels einer dagegen gerichteten Berufung in Rechtskraft und gehört als solcher - mag er auch mit einem Fehler behaftet gewesen sein (Hinweis E 17.11.1994, Zl. 94/09/0112) dem Rechtsbestand an. Damit liegt aber auch ein die Verjährungsfrist unterbrechender Verfahrensschritt der Disziplinarbehörde vor (Hinweis E 14.11.2002, Zl. 2001/09/0008).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090034.X03

Im RIS seit

31.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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