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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006Rechtssatz
Ein fristgerecht im Sinne des § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erlassener Einleitungsbeschluss erwächst mangels einer dagegen gerichteten Berufung in Rechtskraft und gehört als solcher - mag er auch mit einem Fehler behaftet gewesen sein (Hinweis E 17.11.1994, Zl. 94/09/0112) dem Rechtsbestand an. Damit liegt aber auch ein die Verjährungsfrist unterbrechender Verfahrensschritt der Disziplinarbehörde vor (Hinweis E 14.11.2002, Zl. 2001/09/0008).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090034.X03Im RIS seit
31.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013