Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §224;Rechtssatz
Ungeachtet des Umstandes, dass der angefochtene Bescheid nach seiner Adressierung dem Beschwerdeführer zugestellt wurde, entfaltete er nur Rechtswirkungen gegenüber dem bestimmt bezeichneten Bescheidadressaten, nämlich der im Bescheid näher bezeichneten Gesellschaft (GmbH). Griff aber der angefochtene Bescheid nicht in die Rechtssphäre des Beschwerdeführers ein, kann diesem auch keine Beschwerdelegitimation nach Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG zukommen. Eine solche Beschwerdelegitimation ergibt sich auch nicht aus dem Beschwerdevorbringen, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer der GmbH und "als Vertreter verpflichtet, die rückständigen Beiträge des Beitragsschuldners zu zahlen". Persönliche Haftungen, wie etwa jene des Geschäftsführers einer GmbH gemäß § 9 Abs. 1 BAO, können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 224 BAO durch Haftungsbescheid geltend gemacht werden. Erst durch Erlassung des Haftungsbescheides wird der persönlich Haftende zum Gesamtschuldner. Im Falle seiner Inanspruchnahme kann der Haftungspflichtige gemäß § 248 BAO innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Das Berufungsrecht gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch steht dem Haftungspflichtigen auch dann zu, wenn der betreffende Bescheid - wie im Beschwerdefall - bereits vom Erstschuldner angefochten wurde und diesbezüglich bereits eine Berufungsentscheidung ergangen ist (Hinweis Ritz, Bundesabgabenordnung2, Tz. 1ff zu § 248).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005130113.X01Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
04.08.2016