RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0115 E 25. Februar 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der in § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung einhellig befürwortet, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, die von der Behörde, die über den Antrag zu entscheiden hat, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 99/09/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090117.X03

Im RIS seit

10.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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