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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 2002/I/126;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/09/0115 E 25. Februar 2004 RS 2Stammrechtssatz
Bei der in § 4 Abs. 6 Z. 1 AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat die Erteilung der Beschäftigungsbewilligung einhellig befürwortet, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, die von der Behörde, die über den Antrag zu entscheiden hat, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. Februar 2002, Zl. 99/09/0139).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090117.X03Im RIS seit
10.11.2005