RS Vwgh 2005/9/21 2005/16/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §12 Abs2;
GGG 1984 §3 Abs1;
GGG 1984 §7 Abs1 Z1;
GGG 1984 §7 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in: SWK 33/2005, S 935 - S 940;

Rechtssatz

Aus der Verwendung des Begriffes der "Eingabe" in § 7 Abs. 1 Z. 2 und § 12 Abs. 2 erster Satz GGG kann anders als in § 7 Abs. 1 Z. 1 GGG nicht darauf geschlossen werden, dass § 12 Abs. 2 GGG für das zivilgerichtliche Verfahren nicht gelte; an der Bestimmung des § 3 Abs. 1 GGG wird deutlich, dass dieses Gesetz auch von die Gebührenpflicht auslösenden "Eingaben" in zivilgerichtlichen Verfahren ausgeht, weshalb § 12 Abs. 2 erster Satz GGG auch auf das zivilgerichtliche Verfahren Anwendung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005160138.X02

Im RIS seit

06.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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