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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §12 Abs2;Beachte
Besprechung in: SWK 33/2005, S 935 - S 940;Rechtssatz
Aus der Verwendung des Begriffes der "Eingabe" in § 7 Abs. 1 Z. 2 und § 12 Abs. 2 erster Satz GGG kann anders als in § 7 Abs. 1 Z. 1 GGG nicht darauf geschlossen werden, dass § 12 Abs. 2 GGG für das zivilgerichtliche Verfahren nicht gelte; an der Bestimmung des § 3 Abs. 1 GGG wird deutlich, dass dieses Gesetz auch von die Gebührenpflicht auslösenden "Eingaben" in zivilgerichtlichen Verfahren ausgeht, weshalb § 12 Abs. 2 erster Satz GGG auch auf das zivilgerichtliche Verfahren Anwendung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005160138.X02Im RIS seit
06.10.2005