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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs2;Beachte
Besprechung in:SWK Nr. 7/2007 S 297 - S 301;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/15/0028 E 30. Oktober 2003 RS 6Stammrechtssatz
Ein Zurückbleiben der tatsächlichen Einnahmen hinter den prognostizierten Einnahmen wie auch das Auftreten höherer als der prognostizierten Werbungskosten ist im Rahmen der Entscheidung über die Frage des Vorliegens von Liebhaberei zu beachten, zumal es ansonsten keines Beobachtungszeitraumes bedürfte, innerhalb dessen die Richtigkeit der Prognose zu prüfen ist (Hinweis E 24. März 1998, 93/14/0028).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130278.X08Im RIS seit
26.10.2005Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013