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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §80 Abs9;Rechtssatz
Mit dem In-Kraft-Treten der DVPV BMLV 2002 ist in Ansehung von im Dienstverhältnis verbliebenen Angehörigen des Militärkommandos Wien oder deren Hinterbliebenen dem Militärkommando Wien als Dienstbehörde erster Instanz jene nachgefolgt, der das Militärkommando Wien organisatorisch zugeordnet ist; dies ist das Kommando Landstreitkräfte. Das Kommando Landstreitkräfte ist auch in Ansehung der im § 2 Abs. 6 erster Satz DVG genannten Zuständigkeiten dem Militärkommando Wien nachgefolgt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. September 2005, Zl. 2004/12/0206).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120195.X02Im RIS seit
15.11.2005