RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8

Stammrechtssatz

Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090034.X04

Im RIS seit

31.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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