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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §112 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/09/0089 E 26. Juni 2006Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/09/0186 E 21. Jänner 1998 RS 8Stammrechtssatz
Jene Fälle, in denen einem mit finanzieller Gebarung betrauten Beamten eine Veruntreuung von Geldern in nicht geringer Höhe zur Last gelegt wird, sind besonders geeignet, das Ansehen der Behörde zu gefährden und gefährden es auch tatsächlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090034.X04Im RIS seit
31.10.2005Zuletzt aktualisiert am
15.05.2013