RS Vwgh 2005/9/21 2004/09/0059

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;
AuslBG §3 Abs1 idF 1997/I/078;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Erstellen eines - von wem immer auszufüllenden - Formulars zur Verhinderung illegaler Beschäftigung oder auch die stichprobenartige Kontrolle zwei bis dreimal pro Woche betreffend Arbeits- und Aufenthaltsberechtigungen genügen dem Erfordernis einer wirksamen Überwachung der Einhaltung der Anweisungen des Arbeitgebers, insbesondere auch betreffend die Bestimmungen des AuslBG, nicht.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004090059.X04

Im RIS seit

25.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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