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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1997/I/078;Rechtssatz
Das Erstellen eines - von wem immer auszufüllenden - Formulars zur Verhinderung illegaler Beschäftigung oder auch die stichprobenartige Kontrolle zwei bis dreimal pro Woche betreffend Arbeits- und Aufenthaltsberechtigungen genügen dem Erfordernis einer wirksamen Überwachung der Einhaltung der Anweisungen des Arbeitgebers, insbesondere auch betreffend die Bestimmungen des AuslBG, nicht.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004090059.X04Im RIS seit
25.10.2005Zuletzt aktualisiert am
10.08.2009