RS Vwgh 2005/9/21 2002/09/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §53;
DO Wr 1994 §18;
MRK Art6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/09/0144 E 31. Jänner 2001 RS 2 Im vorliegenden Fall war der Beamte als gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlageverfahren tätig.

Stammrechtssatz

Bei einem Dienstposten als Prüfer des Rechnungshofes handelt es sich um den eines Beamten, der im Sinne der Rechtsprechung des EGMR (Urteil seiner Großen Kammer vom 8. Dezember 1999 im Fall Pellegrin gegen Frankreich, Zl. 28541/95) im Licht der Natur seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten die Ausübung von Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters im Allgemeininteresse des Staates wahrzunehmen hat, aus welchem Grund Art. 6 MRK auf das Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten auch im Sinn der Rechtsprechung des EGMR nicht anzuwenden ist.

Schlagworte

Sachverständiger Aufgaben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002090076.X07

Im RIS seit

17.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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