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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/09/0144 E 31. Jänner 2001 RS 2 Im vorliegenden Fall war der Beamte als gewerbetechnischer Amtssachverständiger in Betriebsanlageverfahren tätig.Stammrechtssatz
Bei einem Dienstposten als Prüfer des Rechnungshofes handelt es sich um den eines Beamten, der im Sinne der Rechtsprechung des EGMR (Urteil seiner Großen Kammer vom 8. Dezember 1999 im Fall Pellegrin gegen Frankreich, Zl. 28541/95) im Licht der Natur seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten die Ausübung von Befugnissen öffentlich-rechtlichen Charakters im Allgemeininteresse des Staates wahrzunehmen hat, aus welchem Grund Art. 6 MRK auf das Disziplinarverfahren gegen diesen Beamten auch im Sinn der Rechtsprechung des EGMR nicht anzuwenden ist.
Schlagworte
Sachverständiger AufgabenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090076.X07Im RIS seit
17.10.2005