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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Eine "verspätete" Weisungsbefolgung ist als Verletzung der Dienstpflicht gemäß § 44 Abs. 1 BDG 1979 anzusehen, wenn nach dem Inhalt der erteilten Weisung dem verpflichteten Beamten (hier: einem Berufsoffizier) die Befolgung zu einem (konkreten) Zeitpunkt aufgetragen wurde und dem derart Verpflichteten die frühere Erfüllung möglich und zumutbar gewesen wäre (Hinweis auf das E 28.7.2000, Zl. 93/09/0182, und das zur vergleichbaren Rechtslage des LDG 1984 ergangene E 22.6.2005, Zl. 2002/09/0150).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002090169.X01Im RIS seit
17.10.2005