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L24006 Gemeindebedienstete SteiermarkNorm
DGO Graz 1957 §74b Abs1 Z1;Rechtssatz
Für Beamte der Verwendungsgruppe C charakteristische Tätigkeiten sind etwa die der Kanzleileitung, der Vorbereitung von Entscheidungen durch Erarbeitung des Sachverhaltes oder der Erteilung von Auskünften aus Aktenunterlagen (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 1976, Zl. 1872/75; zur Abgrenzung von Tätigkeiten der Verwendungsgruppe C von jenen der Verwendungsgruppe D und der hiefür maßgebenden Anstellungserfordernisse und Grundausbildungsvorschriften vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. September 2005, Zl. 2004/12/0204).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120195.X03Im RIS seit
12.12.2005