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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §2;Rechtssatz
Ausführungen zur Beurteilung, ob ein von der Gemeinde gekauftes Feuerwehrfahrzeug (Rüstlöschfahrzeug) überwiegend unternehmerischen Zwecken der Gemeinde gedient hat. (Im Beschwerdefall, in welchem eine Verwendung des Fahrzeuges durch Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr einerseits und durch Gemeindebedienstete andererseits behauptet wurde, ist entscheidend, wer berechtigt und in der Lage war, über das Fahrzeug während der weitaus überwiegenden "Stehzeiten" zu verfügen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002130076.X01Im RIS seit
26.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013