RS Vwgh 2005/9/21 2004/12/0151

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Veröffentlicht am 21.09.2005
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Auskunftspflicht
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1 Abs1;
AuskunftspflichtG 1987 §4;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §178;
B-VG Art20 Abs3;
B-VG Art20 Abs4;

Rechtssatz

Dr. B wurde mit 1. Juli 2002 gemäß § 178 BDG 1979 ins definitive Universitätsassistentendiensverhältnis übergeleitet. In diesem Zusammenhang richtete der Beschwerdeführer an die belangte Behörde ua das Begehren um Auskunft, in wie vielen Fällen in den Jahren 2002 und 2003 das BMBWK trotz negativer Stellungnahme der Universität die Definitivstellung ausgesprochen worden sei (Frage 3) und in wie vielen Fällen in den Jahren 2002 und 2003 das BMBWK trotz positiver Stellungnahme der Universität die Definitivstellung verweigert habe (Frage 4). Im vorliegenden Fall beschränkt sich die Begründung des angefochtenen Bescheides in Ansehung der Fragen 3. und 4. lediglich auf die Behauptung, dass auf Grund der relativ geringen Anzahl von Definitivstellungen ohne Habilitation (also Definitivstellungen gemäß § 178 BDG 1979), die der Beschwerdeführer entsprechend der erwähnten Anfragebeantwortung mit 137 österreichweit zitierte, die begründete Gefahr der "Deanonymisierung" bestehe. Inwieweit die betroffenen Definitivstellungswerber durch die Auskunftserteilung identifiziert werden könnten, wird jedoch von der belangten Behörde nicht näher dargelegt. Da der Beschwerdeführer weder eine namentliche Nennung der einzelnen Definitivstellungswerber, noch eine Aufschlüsselung nach Universitäten gefordert hat, liegt im Hinblick auf die Verweigerung der Auskunft der Fragen 3 und 4 keine ausreichende, nachvollziehbare Begründung im Sinne des § 60 AVG vor.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120151.X09

Im RIS seit

02.11.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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