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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §161 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1286/59 E 25. April 1961 VwSlg 2423 F/1961; RS 3Stammrechtssatz
Wird in zweiter Instanz das Strafverfahren in einem Punkt eingestellt, dann darf durch die im übrigen bestätigende Rechtsmittelentscheidung das von der ersten Instanz verhängte Strafausmaß nicht aufrecht erhalten werden, wenn nicht der Amtsbeauftragte seinerseits Berufung eingelegt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000140001.X01Im RIS seit
26.10.2005