RS Vwgh 2005/9/22 2004/14/0149

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2005
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z3;
VwGG §38 Abs2;

Rechtssatz

Eine bloß chronologische, jeglichen materiellen Inhaltes entbehrende Auflistung von Daten (und teilweise Geschäftszahlen) verschiedenster Verfahren stellt die vom Gesetz geforderte Sachverhaltsdarstellung nicht dar (vgl. § 38 Abs. 2 VwGG und die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 241 letzter und 242 erster Absatz referierte hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004140149.X01

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten