RS Vwgh 2005/9/22 2001/14/0037

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Veröffentlicht am 22.09.2005
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt in einem ausschließlich auf die Erwirkung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren zwar der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen hat, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (Hinweis E 25. Februar 2004, 2003/13/0117). Dies bedeutet aber nicht, dass der Abgabepflichtige in einem Antrag, über welchen die Behörde mit erst- und letztinstanzlichem Bescheid abzusprechen hat, von sich aus das Fehlen einzelner, von Lehre und Rechtsprechung als negative Voraussetzungen entwickelter Sachverhaltselemente darzutun hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140037.X02

Im RIS seit

31.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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