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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §44 Abs2;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund, dass der Antrag selbst auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung "gem. § 44 Abs. 2 ...BAO" lautete, § 44 Abs. 2 leg. cit aber auch von einem teilweisen Absehen von der Abgabepflicht spricht, sei darauf hingewiesen, dass einer dem Antrag zumindest teilweisen Stattgebung etwa im Umfang des Grundsatzes des § 45a BAO, somit insoweit, dass die Abgabepflicht hinsichtlich des begünstigungsschädlichen Gewerbebetriebes zwar bestehen bleibt, die Begünstigungen der Körperschaft auf abgabenrechtlichem Gebiet jedoch nicht berührt werden (vgl. insbesondere § 23 KStG), weder S 500.000,-- übersteigende Umsätze noch allfällige Wettbewerbsverzerrungen des Gewerbebetriebes entgegenstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140037.X05Im RIS seit
31.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013