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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;Rechtssatz
Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003140090.X02Im RIS seit
26.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013