RS Vwgh 2005/9/22 2003/14/0090

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.09.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 1999/I/106;

Rechtssatz

Eine begünstigte Bildungsmaßnahme liegt jedenfalls vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140090.X02

Im RIS seit

26.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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