RS Vwgh 2005/9/26 2005/04/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2005
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Index

L72003 Beschaffung Vergabe Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 2002 §103 Abs1;
BVergG 2002 §163;
BVergG 2002 §20 Z32;
BVergG 2002 §21 Abs1;
BVergG 2002 §52 Abs5;
GmbHG §2 Abs1;
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6 Abs1 Z2;
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GesmbH handelt es sich nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge (Hinweis auf das E vom 12.8.2002, Zl. 2001/17/0208, und den dort zitierten Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 16. März 2000, 2Ob 54/00f). Hier: Der Beschwerdeführer hat sein Recht auf Stellung eines Antrages auf Feststellung, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren der mitbeteiligten Partei betreffend näher bezeichnete Arbeiten nicht dem Angebot mit dem niedrigsten Preis bzw. dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt worden sei, (auch) nicht durch Übertragung auf die GesmbH verloren.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040021.X05

Im RIS seit

14.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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