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L72003 Beschaffung Vergabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GesmbH handelt es sich nicht um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge (Hinweis auf das E vom 12.8.2002, Zl. 2001/17/0208, und den dort zitierten Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 16. März 2000, 2Ob 54/00f). Hier: Der Beschwerdeführer hat sein Recht auf Stellung eines Antrages auf Feststellung, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren der mitbeteiligten Partei betreffend näher bezeichnete Arbeiten nicht dem Angebot mit dem niedrigsten Preis bzw. dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt worden sei, (auch) nicht durch Übertragung auf die GesmbH verloren.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040021.X05Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008