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L72003 Beschaffung Vergabe NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall hat sich der Beschwerdeführer als natürliche Person - sohin als Unternehmer im Sinn des § 20 Z. 32 BVergG - durch Legung eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt. Die Einbringung seines Einzelunternehmens in eine GesmbH wurde erst nach Zuschlagserteilung wirksam. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer nachträglich sein Einzelunternehmen in eine GesmbH eingebracht hat und ihm seither nach Ansicht der belangten Behörde die Gewerbeberechtigung und das "Sachsubstrat" zur Erfüllung des Auftrages, also die Befugnis und die Leistungsfähigkeit, fehlt, führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrages des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren der mitbeteiligten Partei betreffend näher bezeichnete Arbeiten nicht dem Angebot mit dem niedrigsten Preis bzw. dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt worden sei.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005040021.X03Im RIS seit
14.10.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008