RS Vwgh 2005/9/26 2005/04/0021

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Veröffentlicht am 26.09.2005
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Index

L72003 Beschaffung Vergabe Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/03 GesmbH-Recht
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §56;
BVergG 2002 §103 Abs1;
BVergG 2002 §20 Z32;
BVergG 2002 §21 Abs1;
BVergG 2002 §52 Abs5;
GmbHG §2 Abs1;
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6 Abs1 Z2;
LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §6 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall hat sich der Beschwerdeführer als natürliche Person - sohin als Unternehmer im Sinn des § 20 Z. 32 BVergG - durch Legung eines Angebotes am Vergabeverfahren beteiligt. Die Einbringung seines Einzelunternehmens in eine GesmbH wurde erst nach Zuschlagserteilung wirksam. Der Umstand, dass der Beschwerdeführer nachträglich sein Einzelunternehmen in eine GesmbH eingebracht hat und ihm seither nach Ansicht der belangten Behörde die Gewerbeberechtigung und das "Sachsubstrat" zur Erfüllung des Auftrages, also die Befugnis und die Leistungsfähigkeit, fehlt, führt nicht zur Unzulässigkeit des Antrages des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren der mitbeteiligten Partei betreffend näher bezeichnete Arbeiten nicht dem Angebot mit dem niedrigsten Preis bzw. dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot erteilt worden sei.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005040021.X03

Im RIS seit

14.10.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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