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25/04 Sonstiges StrafprozessrechtNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Außerhalb des § 14 StbG kommt eine Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden, der eine der Verleihungsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8 StbG nicht erfüllt, unter keinen Umständen in Betracht. Es kann auch nicht davon die Rede sein, dass die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidende Behörde ihr Verfahren bis zur Entscheidung über einen "Antrag auf Tilgung der Vorstrafen" des Einbürgerungswerbers hätte aussetzen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005010562.X01Im RIS seit
22.11.2005