RS Vwgh 2005/9/27 2005/01/0562

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Veröffentlicht am 27.09.2005
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Index

25/04 Sonstiges Strafprozessrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z2;
StbG 1985 §10 Abs1 Z3;
StbG 1985 §10 Abs1 Z4;
StbG 1985 §10 Abs1 Z5;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs1 Z7;
StbG 1985 §10 Abs1 Z8;
StbG 1985 §14;
TilgG 1972;

Rechtssatz

Außerhalb des § 14 StbG kommt eine Verleihung der Staatsbürgerschaft an einen Fremden, der eine der Verleihungsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 Z 2 bis 8 StbG nicht erfüllt, unter keinen Umständen in Betracht. Es kann auch nicht davon die Rede sein, dass die über die Verleihung der Staatsbürgerschaft entscheidende Behörde ihr Verfahren bis zur Entscheidung über einen "Antrag auf Tilgung der Vorstrafen" des Einbürgerungswerbers hätte aussetzen müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005010562.X01

Im RIS seit

22.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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