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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/12/0340 E 26. Mai 2003 RS 3(hier: ohne letzten Satz)Stammrechtssatz
Bei der im Rahmen der Arbeitsplatzbewertung vorzunehmenden Zuordnung der - nicht als Rechtsbegriffe in den Gesetzeswortlaut Eingang gefundenen - Schlagworte (wie "grundlegende spezielle Kenntnis" oder "begrenzt"), die sodann in einer bestimmten Punktezahl ausgedrückt werden, zu den einzelnen Bewertungskriterien (wie "Fachwissen" oder "Managementwissen") sowohl einer Richtverwendung als auch eines konkreten Arbeitsplatzes, somit bei der Ermittlung des jeweils konkreten Funktionswertes, handelt es sich um eine - auf sachverständiger Ebene zu lösende - Sachfrage. Die Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen zu dieser Frage ist daher nicht als rechtswidrig anzusehen (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000120294.X07Im RIS seit
04.11.2005Zuletzt aktualisiert am
20.08.2009