Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
In einem von Amts wegen eingeleiteten baupolizeilichen Verfahren gemäß § 41 Stmk. BauG kommt nur den jeweils Verpflichteten Parteistellung zu, nicht aber allfälligen Eigentümern dem vom baupolizeilichen Auftrag betroffenen Grundstück benachbarter Grundstücke.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005060094.X01Im RIS seit
07.12.2005Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009