RS Vwgh 2005/9/27 2005/06/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2005
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §41 Abs4;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem von Amts wegen eingeleiteten baupolizeilichen Verfahren gemäß § 41 Stmk. BauG kommt nur den jeweils Verpflichteten Parteistellung zu, nicht aber allfälligen Eigentümern dem vom baupolizeilichen Auftrag betroffenen Grundstück benachbarter Grundstücke.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete BaurechtBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005060094.X01

Im RIS seit

07.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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