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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §33 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/18/0056 2003/18/0057Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/18/0289 B 30. Juni 2005 RS 1 (Hier: Beschwerde gegen eine Ausweisung)Stammrechtssatz
Mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird die Ausweisung des Fremden auf Grund § 40 Abs 3 FrG 1997 gegenstandslos, daher käme einer Entscheidung über die gegen die Zurückweisung der Berufung, in eventu gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages gegen den Ablauf der Berufungsfrist, gerichteten Beschwerde nur mehr abstrakt-theoretische Bedeutung zu.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003180052.X01Im RIS seit
22.11.2005