RS Vwgh 2005/9/27 2003/06/0188

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Veröffentlicht am 27.09.2005
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L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

KanalG Stmk 1988 §6 idF 1998/082;
VVG §5 Abs1;
VVG §5 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Aus § 6 Abs. 1 Stmk Kanalgesetz ergibt sich, dass der Bauentwurf durch die Behörde erbracht werden kann. Es handelt sich somit um eine vertretbare Leistung. Die Verhängung einer Zwangsstrafe gemäß § 5 VVG ist daher unzulässig.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003060188.X01

Im RIS seit

24.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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