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24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/18/0122 E 3. November 2004 RS 1Stammrechtssatz
Die in der gewerbsmäßigen Tatbegehung gelegene Tendenz des Fremden, sich durch die wiederkehrende Begehung einer strafbaren Handlung eine fortlaufende Einnahme zu sichern, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Sicherheit dar (Hinweis E 20.7.1995, 95/18/1141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003180245.X01Im RIS seit
11.11.2005Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011